Gebühren
Das Honorar eines Steuerberaters wird nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) bemessen.
Für eine Erstberatung werden laut StBGebV EUR 180 zzgl. Umsatzsteuer veranschlagt.
Bei Steuererklärungen, Jahresabschlüssen und Finanzbuchhaltungen richtet sich das Honorar nach dem Gegenstandswert.
Die Kosten für eine steuerliche Beratung dürfen in der Steuererklärung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden. Bis zu 48,09% des Steuerberaterhonorars können als Steuerersparnis zurückfließen.
|