Für die Durchführung aller Aufträge und die Verantwortlichkeit der Kanzlei gelten die "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftprüfungs-gesellschaften" vom 1. Januar 2002.
"Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungs-gesellschaften"